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KOMMENTAR: Mehr Tierwohl in der Agrarpolitik

Mit der Agrarpolitik ab 2022 will der Bundesrat neue Perspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft schaffen. Die vorgeschlagenen Effizienzziele zur Kostensenkung und Stärkung der Wettbewerbskraft erhöhen den Druck auf die Bauern und auf den Tierschutz in der Landwirtschaft. Das Tierwohl spielt in der bundesrätlichen Strategie eine nur untergeordnete Rolle. Eine Koalition von STS, KAGfreiland und Mutterkuh Schweiz verlangt diesbezüglich im Rahmen der Vernehmlassung AP 22+ eine deutliche Korrektur. Ein fünf Punkte umfassender Massnahmenplan fasst die Forderungen zusammen:

Mehr Nachhaltigkeit - mehr Tierwohl: Investitionen ins Tierwohl sind angemessen zu entschädigen (Tierwohl muss sich lohnen!). Einerseits durch Weiterführung und Stärkung der bisherigen Förderbeiträge für tierfreundliche Ställe (BTS) und den regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS), andererseits durch ein drittes Tierwohlprogramm, das wegweisende und marktfähige Projekte wie Zweinutzungsrassen bei Hühnern, Mutterkuhhaltung oder muttergebundene Kälberaufzucht gezielt unterstützt.

Artgerecht heisst mehr Weidehaltung: Eine artgemässe Haltung der Nutztiere in einer bäuerlich geprägten, standortangepassten Landwirtschaft wird in der Kombination von RAUS und BTS angestrebt. Der Ausbau des Tierwohls mit dem Ziel «Freilandhaltungsland Schweiz» verlangt deutlich höhere Beiträge für RAUS und für BTS.

Gegen Massentierhaltung: Es besteht ein Zusammenhang zwischen Tierwohl und Herdengrösse. Grosse Herden schränken das Tierwohl deutlich stärker ein als grosse Betriebe. STS, KAGfreiland und Mutterkuh Schweiz lehnen nicht nur eine Aufweichung der Tier-Höchstbestandesgrenze pro Betrieb ab, sondern verlangen zusätzlich eine sinnvolle Limitierung der Herdengrössen.

Tierzuchtförderung für langlebige, gesunde und widerstandsfähige Tiere: Keine einseitig auf Hochleistung ausgelegte Tierzucht ohne Rücksicht auf ethische Grundsätze. Es ist eine Tierzucht zu fördern, in der Gesundheit und Widerstandsfähigkeit der Tiere mit an erster Stelle stehen und keine zuchtbedingten «Abfallprodukte» entstehen.

«Qualitativer Aussenschutz» - mit Qualitätsstandards gegen Billigstimporte: Damit die Produktion nicht ins Ausland verlagert und der Schweizer Markt nicht mit Produkten aus tierquälerischer ausländischer Billigproduktion überschwemmt wird, sind für die Importe tierischer Produkte Qualitätsstandards einzuführen, die mit dem Schweizer Tierschutzgesetz gleichwertig sind. (Dr. Stefan Flückiger, Geschäftsführer Schweizer Tierschutz STS, 4. März 2019)
(gb)

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