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NEWS: Hohe Gesundheitsgefahr durch Coffeinpulver-Überdosierung

Hochkonzentriertes Coffeinpulver wird im Internet als Leistungsbooster im Kraftsport oder zur Konzentrationssteigerung im Alltag beworben. Schon geringste Mengen können jedoch schwere Vergiftungen hervorrufen, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Denn in Pulverform ist eine genaue Dosierung kaum möglich.

Koffein ist natürlicherweise in Kaffeebohnen, Teeblättern und Kakaobohnen enthalten und wird weiteren Lebensmitteln wie etwa Erfrischungsgetränken zugesetzt. Momentan ist aber ein gefährlicher Trend zu beobachten: Freizeitsporttreibende nehmen vor dem Work-out reines oder hochkonzentriertes Koffeinpulver zur Leistungssteigerung ein. Dabei ist ein positiver Effekt nicht erwiesen. Wird versehentlich zu viel Koffein aufgenommen, können Unruhe, Übelkeit und Herzrasen bis hin zu lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen die Folge sein.

Koffeinpulver gilt als Nahrungsergänzungsmittel und wird etwa in Online-Shops preisgünstig und ohne Altersbeschränkung angeboten. Mit einer normalen Küchenwaage oder einem Messlöffel ist eine exakte Dosierung laut BfR nicht möglich, da die empfohlene Höchstmenge lediglich einer Messerspitze (200 mg, das sind 0,2 g) entspricht. Zudem besteht vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Gefahr, die Wirkung zu unterschätzen oder Milligramm mit Gramm zu verwechseln. Die lebensgefährliche Dosis für einen Erwachsenen liegt bei ein bis zwei Teelöffeln purem Koffein (5 bis 10 g). Um die gleiche Menge Koffein über Kaffee aufzunehmen, müsste man rund zehn Liter trinken.

Schwere Koffeinvergiftungen sind selten, es gibt jedoch immer wieder Einzelfallberichte. Aber wie viel Koffein ist gesundheitlich unbedenklich? Nach Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) können gesunde Erwachsene im Allgemeinen über den Tag verteilt bis zu 400 Milligramm Koffein zu sich nehmen. Diese Menge steckt je nach Zubereitungsart in vier bis fünf Tassen Filterkaffee. Die Einzelgabe sollte 200 Milligramm nicht überschreiten, das entspricht bei Schwangeren und Stillenden auch der täglichen Höchstmenge. (BZfE)
(gb)

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