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Druckansicht03.11.2020
Detailhandel-Standards können umweltschädlich sein

Kohlrabi mit frischem Grün und Blumenkohl in Einheitsgrösse Und andere Standards im Detailhandelhandel schaden offenbar der Umwelt. Das hat eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) ergeben. Produkte aus landwirtschaftlicher Erzeugung müssen hohe Standards erfüllen. In der Europäischen Union gewährleisten gesetzliche Vorgaben Qualität und Nahrungsmittelsicherheit.

Es gibt aber Standards, die darüber hinausgehen. Auch der Lebensmitteleinzelhandel stellt Forderungen an die Produzenten, um etwa die Grösse oder Qualität der Produkte zu standardisieren und vergleichbar zu machen. Vor allem im Obst- und Gemüseanbau gehen Erzeugnisse verloren, da sie den ästhetischen Ansprüchen in Form, Grösse oder Farbe nicht genügen. Sie werden weiterverarbeitet oder vernichtet.

Neben dem Verlust von ansonsten einwandfreien Lebensmitteln sind auch Auswirkungen auf die Umwelt feststellbar, so die Studie. Ein Beispiel ist Kohlrabi, der mit makellosem Blatt vermarktet werden soll. Ein sattgrünes Laub wird oft vom Handel gewünscht, da es für den Verbraucher ein Symbol für Frische ist – auch wenn das Blattgrün nicht gegessen wird und sogar die Haltbarkeit der Knollen verringert.

Die dafür eventuell notwendigen höheren Pflanzenschutzmittel- und Stickstoffaufwendungen schaden unter Umständen der Bodenqualität, den Ökosystemen in Grund- und Fliessgewässern und der biologischen Artenvielfalt. Ein weiteres Beispiel ist Blumenkohl, der in Deutschland nicht nach Gewicht, sondern nach Stückzahl vermarktet wird. Daher soll er einheitlich gross sein.

Umweltfolgen könnten nach Meinung des UBA reduziert werden, wenn der Lebensmitteleinzelhandel flexibler bezüglich Optik und Ästhetik landwirtschaftlicher Produkte werden würde. Und Verbrauchern muss vermittelt werden, dass nicht makelloses Obst und Gemüse genauso gut schmeckt und dieselben Nährstoffe hat.

Inzwischen gibt es laut UBA auch alternative Ansätze, die eine möglichst ressourcenschonende Erzeugung zum Ziel haben. Der Lebensmittelhandel hat zum Beispiel Vermarktungsstrategien für Erzeugnisse entwickelt, die aufgrund optischer Makel üblicherweise nicht in den Handel kämen. Allerdings machen diese positiven Beispiele bislang nur einen sehr kleinen Anteil der Produkte des Lebensmittelsortiments aus, erklärt das UBA. Wünschenswert wäre, dass das Angebot grösser wird, damit der Konsument auch entscheiden kann. Denn was nicht da ist, wird auch nicht nachgefragt. (BZfE)

Ünique bei Coop: Unikate im Gemüse- und Früchteregal

Dreibeinige Rüebli oder krumme Gurken: Die Natur hat ihren eigenen Willen. Bisher blieb Früchten und Gemüse jenseits der Norm wegen den optischen Ansprüchen und Vorschriften der Weg in den Laden verschlossen. Das haben wir 2013 durch die Einführung unserer Nachhaltigkeits-Eigenmarke Ünique geändert.

Wir stellen zunehmend fest, dass Kundinnen und Kunden heute vermehrt Verständnis haben für die Launen der Natur und bereit sind, auch aussergewöhnliche Naturprodukte zu kaufen. Dies zu Recht, denn abgesehen von ihrem ungewöhnlichen Aussehen sind diese Gemüse und Früchte qualitativ einwandfrei und genauso geschmackvoll wie ihre uniformen Geschwister. Dies stellen wir durch unsere Richtlinie und Qualitätsnormen sicher.

Wir bieten diese Früchte und Gemüse an, damit sie den direkten Weg zu den Kunden finden. Auch beim Standardsortiment setzen wir auf vielfältige Massnahmen, damit ein grosser Teil der Ernte genutzt werden kann. Je nach Saison und Verfügbarkeit sind verschiedene dieser Gemüse in grösseren Coop-Supermärkten zu attraktiven Preisen im Angebot. (Quelle: www.coop.ch)

Stichwort: .Detailhandel:
(gb)

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