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Druckansicht04.11.2019
Konsumenten missverstehen «mindestens haltbar» zu oft

Das Datum «mindestens haltbar» ist eben kein Verfalldatum sondern bedeutet, dass das Lebensmittel durchaus länger und sogar oft viel länger gut ist oder nur eine minime und gesundheitlich unbedenkliche Veränderung erfährt. Es kann zB etwas Knusprigkeit oder Farbe verlieren. Die Hersteller machen Lagerversuche und datieren sehr vorsichtig in der Annahme, dass die Lagerbedingungen vielleicht nicht immer perfekt sind. Anders bei «zu verbrauchen bis» bei leicht verderblichen Produkten, wo eine Überlagerung mit hygienischen Risiken verbunden ist. (GB)

Das Mindesthaltbarkeitsdatum auf verarbeiteten Produkten kann irreführend sein, denn meist ist ein Lebensmittel auch nach Ablauf des Datums qualitativ einwandfrei und kann ohne gesundheitliches Risiko konsumiert werden. Deshalb soll das Mindesthaltbarkeitsdatum nun durch den Aufdruck "oft länger gut" ergänzt werden. Das Unternehmen Too Good To Go, eine Bewegung zur Rettung von Lebensmitteln, die bereits mithilfe einer App Foodwaste vermindert, hat die Initiative gestartet. Ziel sei, dass Konsumenten motiviert werden vermehrt ihre Sinne zu nutzen um zu beurteilen ob Lebensmittel noch geniessbar sind oder nicht. Too Good To Go will eine Community aufbauen, in der jeder die Möglichkeit hat, sich gegen Food Waste einzusetzen.

Global wird mehr als ein Drittel aller produzierten Lebensmittel weggeworfen. Alleine in der Schweiz sind das über 2.3 Millionen Tonnen Food Waste pro Jahr, was einer Lastwagenkolonne von Zürich nach Madrid oder etwa 300 kg pro Person und Jahr entspricht. Too Good To Go setzt sich für eine Welt ein, in der produzierte Lebensmittel auch konsumiert werden. Denn Essen gehört auf den Teller und nicht in den Müll.

630.298 gerettete Mahlzeiten = 1.576 Tonnen CO2 eingespart

Die Vision von Too Good To Go ist eine Welt ohne Abfall, in der jeder Mensch den Wert unserer Ressourcen versteht und schätzt. Dazu hat das Unternehmen eine kostenlose App entwickelt, welches die Betriebe und Konsumenten zusammenbringt. Das Konzept ist einfach: vor Betriebsschluss kann man zu reduziertem Preis Essen abholen, das sonst weggeschmissen werden würde. Über die App können Restaurants, Bäckereien, Cafés, Hotels und Supermärkte ihr überschüssiges Essen zu einem vergünstigten Preis an Selbstabholer anbieten. Die Konsumenten bestellen und bezahlen direkt über die App und brauchen ihre Portion dann nur im angegebenen Zeitfenster im Laden abzuholen.

Das Schönste daran ist, es profitieren alle davon: die Betriebe, die Konsumenten und besonders die Umwelt. Die Konsumenten können sich bequem über die App einen Laden in ihrer Umgebung aussuchen, und gute Produkte zu einem kleinen Preis geniessen. Der gastronomische Betrieb kann seine übrigen Lebensmittel verkaufen, anstatt sie zu entsorgen, und somit neue Kunden gewinnen und Verluste minimieren. Durch die geretteten Mahlzeiten werden wertvolle Ressourcen geschont. Zudem wird die Gesellschaft nachhaltig auf die Problematik von Food Waste sensibilisiert und befähigt, einen eigenen Beitrag zu leisten.

Dank dem Erfolg des Konzeptes konnte Too Good To Go bereits in 13 Ländern Fuss fassen. Neben der Schweiz sind dies Deutschland, Dänemark, Frankreich, Norwegen, Grossbritannien, Spanien, Belgien, Italien, Österreich, Polen und die Niederlande. Zusammen konnten die sogenannten ‘Waste Warriors’ bereits über 20 Millionen Mahlzeiten retten.

Das Startup wurde 2016 in Dänemark gegründet. Die App verzeichnet in der Schweiz rund 480 000 registrierte Nutzer. Aktuell gibt es die Bewegung in 13 europäischen Ländern, über 28 000 gastronomische Betriebe sind auf der Plattform, rund 1500 davon in der Schweiz. In der Schweiz gibt es Too Good To Go seit Mitte 2016, seit Mai 2018 mit aktivem Team, das zur Zeit aus 14 Leuten besteht. Insgesamt wurden bereits über 590’000 Mahlzeiten gerettet. Auch die Community wächst täglich. Die App verzeichnet in der Schweiz bereits über 540’000 Downloads, über 2’000 neue App-Nutzer kommen jeden Tag dazu.

Bereits über 1’700 Partnerläden sind dabei, und täglich kommen neue dazu. Vom Quartierladen über Restaurantketten zum Sterne-Restaurant können alle mitmachen und ihren Teil beitragen. Nun sind sogar die grossen Ketten wie Migros, Coop oder Manor mit an Bord. Alle Betriebe, die heute noch Essen wegwerfen müssen, können sich ganz einfach über die Homepage von Too Good To Go anmelden und Teil der Waste Warrior Bewegung werden.

Jedes Jahr werden über 2,3 Millionen Tonnen Essen alleine in der Schweiz weggeworfen - sei es auf den Feldern, im Einzelhandel, in der Gastronomie oder zu Hause. Über die Hälfte davon sind vermeidbare Abfälle! Zum Beispiel gibt eine Familie im Durchnitt 850 CHF pro Jahr an Essen aus, das weggeworfen werden muss. (Text: https://toogoodtogo.ch)

Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum?

Lebensmittel verderben bekanntlich unterschiedlich schnell. Zucker oder Salz können auch bei Raumtemperatur fast unendlich lange aufbewahrt werden. Dunkle Schokolade, Spaghetti oder Konserven sind ohne Kühlung lange haltbar. Pasteurisierte Milch, frisches Fleisch oder aufgeschnittener Schinken hingegen müssen kühl gelagert und innerhalb weniger Tage gegessen werden. Im Verkauf müssen die Lebensmittel entsprechend ihrer Haltbarkeit datiert werden. Wichtig ist die Unterscheidung von Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum. Abbildung: Mindesthaltbarkeits- vs. Verbrauchsdatum. Im grünen Bereich sind Lebensmittel bedenkenlos konsumierbar.

Mindesthaltbarkeitsdatum:
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (mindestens haltbar bis …) gibt das Ende des Zeitraumes an, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist die Ware in der Regel nicht verdorben, allerdings muss mit kleineren oder grösseren Beeinträchtigungen von Geruch, Geschmack, Aussehen oder Inhaltsstoffen (z.B. Vitamingehalt) gerechnet werden. Wem ein Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum noch schmeckt kann es geniessen, sofern es nicht offensichtlich verdorben ist.

Verbrauchsdatum:
Das Verbrauchsdatum (verbrauchen bis…) hingegen gibt den Zeitpunkt an, bis zu welchem ein Lebensmittel verzehrt werden soll. Nach diesem Datum soll das Lebensmittel nicht mehr konsumiert werden, unabhängig davon, ob sein Zustand noch einwandfrei erscheint. Die Angabe des Verbrauchsdatums ist vorgeschrieben für mikrobiologisch leicht verderbliche Lebensmittel, die zwingend gekühlt werden müssen. Der Lebensmittelhersteller legt das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum in eigener Verantwortung fest. Er garantiert bis zum angegebenen Zeitpunkt eine einwandfreie Qualität seiner Ware. Dabei wird das Datum so gewählt, dass das Lebensmittel mit Ablauf der angegebenen Frist die von den Konsumentinnen und Konsumenten erwarteten spezifischen Eigenschaften besitzt und nicht gesundheitsschädlich ist.

Zur Bemessung werden unter anderem sensorische, mikrobiologische und chemische Parameter nach Lagerversuchen bestimmt und beurteilt. Auf die Datierung kann sich allerdings nur verlassen, wer sicherstellt, dass das Produkt auch ohne massgeblichen Unterbruch unter den auf der Verpackung angegebenen Bedingungen aufbewahrt wird (insbesondere die Einhaltung der Kühlkette). Die Angabe eines Verkaufsdatums ist gesetzlich nicht geregelt und kann freiwillig angebracht werden. (Kantonales Labor Zürich)
(gb)

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