Der beste Durstlöscher ist Wasser – egal, ob aus der Leitung oder aus der Flasche. In der Nutri-Score-Skala ist und bleibt Wasser daher das einzige Getränk, das ein grünes A erhält. Diese Bewertung stimmt perfekt mit den allgemeinen Ernährungsempfehlungen überein. Auch für Fruchtsäfte und Nektare werden sich die aktuellen und stimmigen Einstufungen in die Kategorien C bis E nicht verändern. Optimierungspotenzial gibt es hingegen bei anderen Produkten, darunter Milch und Milchmischgetränke, Pflanzendrinks oder light-Getränken. Deshalb wurden jetzt für die Nutri-Score-Berechnung von Getränken neue Regeln verabschiedet.
Nach diesen neuen Regeln fallen Milch, Milchgetränke und Pflanzendrinks künftig in die Kategorie der Getränke und nicht mehr wie zuvor in die Gruppe der festen Lebensmittel. Für ihre Nutri-Score-Berechnung gelten somit dieselben Kriterien wie für alle anderen Getränke, etwa Fruchtsaft, Limonade oder Fruchtsaftschorle.
Für Verbraucher wird der Nutri-Score damit aussagekräftiger. Sie finden fettarme Milch dann mit einem hellgrünen B im Supermarktregal. Bislang trägt diese meist noch das dunkelgrüne A, das künftig unter den Getränken allein für Wasser reserviert ist. Vollmilch wird sich künftig in der C-Bewertung wiederfinden. Im Einklang mit den Ernährungsempfehlungen kann so gut zwischen Vollfett- und fettarmen Varianten unterschieden werden. Gesüsste Milchgetränke und gesüsste Pflanzendrinks erhalten wegen ihres Zuckergehaltes eine ungünstigere Nutri-Score-Bewertung als ihre ungesüssten Alternativen.
Beim süssen Geschmack gibt es weitere Neuerungen. Getränke mit geringen Zuckergehalten lassen sich bald besser von stark gezuckerten Alternativen unterscheiden. Um keinerlei Anreize dafür zu schaffen, Zucker durch Süssungsmittel wie Cyclamat, Acesulfam K oder Stevioside zu ersetzen, gibt es künftig auch für Süssstoffe „Negativ-Punkte“. Somit rückt der Nutri-Score von Cola light und vergleichbaren Getränken mit Süssungsmitteln von einem grünen „B“ auf ein gelbes „C“.
Unternehmen können sich in den nächsten Monaten auf die neue Berechnungsgrundlage des Nutri-Score einstellen, die ab dem 31. Dezember 2023 greift. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, also bis Ende 2025, die auch verhindern soll, dass bereits gekennzeichnete Ware vernichtet werden muss. Wichtig zu wissen: In diesem Zeitraum ist es daher in Einzelfällen möglich, dass ein und dasselbe Lebensmittel verschiedene Nutri-Score Bewertungen trägt. Ab Januar 2026 müssen alle auf dem Markt erhältlichen Produkte, die den Nutri-Score tragen, der neuen Berechnungsgrundlage entsprechen.
Geändert wird die Berechnungsgrundlage aufgrund eines aktuellen Beschlusses im sogenannten Lenkungsausschuss. Darin sind Regierungsvertreter aus den sieben europäischen Ländern vertreten, die den Nutri-Score derzeit als freiwilliges Kennzeichnungslabel empfehlen oder dies planen. Neben Deutschland sind dies Frankreich, Belgien, Luxemburg, Spanien, die Niederlande und die Schweiz. Die neue verabschiedete Berechnungsgrundlage wurde als wissenschaftlich unabhängige Datenauswertung im so genannten Wissenschaftlichen Gremium erarbeitet, das dem Lenkungsausschuss angegliedert ist. Dessen Aufgabe ist es unter anderem, die Aussagekraft des Nutri-Score zu erhöhen und eine bessere Übereinstimmung des Nutri-Score mit den allgemeinen Ernährungsempfehlungen zu erreichen.
(BZfE)
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