Der Bundesrat hat vorgestern beschlossen, dass ab Juni schrittweise
Covid-Zertifikate ausgestellt werden sollen. GastroSuisse sieht
diesem Vorgehen mit Sorge entgegen. Für Restaurants ist der Einsatz
eines solchen Zertifikats zwar nicht vorgesehen. Je nach Entwicklung
der epidemiologischen Lage behält sich der Bundesrat aber vor, den
Zugang zu Restaurants auf Personen mit einem Covid-Zertifikat zu
beschränken. Das würde die Gesellschaft spalten, die
Wirtschaftsfreiheit tangieren und die persönliche Freiheit
einschränken.
"Mich befremdet die gestrige Kommunikation des Bundesrates", sagt
Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. Denn erst vor rund zehn
Tagen traf sich GastroSuisse zu einem Spitzentreffen beim
Eidgenössischen Departement des Innern (EDI). Damals hiess es, dass
das Covid-Zertifikat für die Restaurants nicht vorgesehen ist. An
seiner gestrigen Medienkonferenz schlug der Bundesrat dann aber
andere Töne an. Sollte sich die epidemiologische Lage verschlechtern,
will er den Zugang zu Restaurants nämlich doch auf Personen mit einem
Covid-Zertifikat beschränken.
Ein solches Vorgehen stösst bei GastroSuisse auf Unverständnis. In
den letzten drei Monaten hat der Bundesrat die Kriterien und
Richtwerte für die Beurteilung der epidemiologischen Lage fast im
Wochenrhythmus angepasst. "Somit wissen wir nicht, ab wann der
Zutritt in ein Restaurant auf einmal nur noch mit einem
Covid-Zertifikat möglich ist", sagt Platzer.
Kommt hinzu: Private und
religiöse Veranstaltungen gehören laut Bundesrat zum Alltag, ein
Restaurantbesuch hingegen nicht. "Wenn die Restaurants geöffnet sind,
empfangen wir im Gastgewerbe täglich rund 2,5 Mio. Gäste", sagt
Platzer und fügt an: "Zu behaupten, dass ein Restaurantbesuch nicht
alltäglich ist, ist schwer nachzuvollziehen." Für eine grosse
Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer sei ein Restaurantbesuch
nämlich alltäglich - sei es für einen Kaffee, ein Feierabendbier oder
ein Mittagessen.
Mit seinem Vorschlag sagt der Bundesrat auch, dass Restaurants auf
Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Maskenpflicht
verzichten können, wenn sie den Zugang auf Personen mit
Covid-Zertifikat beschränken. "Das führt nicht nur zu einer
Zweiklassengesellschaft, sondern auch zu Zweiklassen-Restaurants",
betont Platzer.
Bleibt auch die Frage: Wer bzw. wie will man das
kontrollieren? Problematisch ist der Entscheid auch aus juristischer
Sicht, wie ein fundiertes Gutachten vom 10. Mai 2021 von Häner/Bundi
zeigt, die das aktuelle Drei-Phasen-Modell des Bundesrates unter die
Lupe genommen haben. Das Gutachten kommt nicht nur zum Schluss, dass
ein auf das aktuelle Drei-Phasen-Modell abgestützter bundesrätlicher
Massnahmen-Entscheid als verfassungs- und gesetzeswidrig einzustufen
ist. Auch würde mit einer solchen Zugangsbeschränkung sowohl das
Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit von Restaurantbetreibern tangiert
als auch die persönliche Freiheit von potentiellen Restaurantgästen
beschnitten.
Laut Gutachten dürfte zudem bei der Einführung von
staatlich angeordneten Zugangsbeschränkungen, zumindest faktisch eine
generelle Impfpflicht eingeführt werden, was gesetzlich kaum
abgedeckt sein dürfte. GastroSuisse hofft sodann, dass der Bundesrat die
volkswirtschaftliche und gesellschaftlich wichtige Bedeutung des
Gastgewerbes anerkennt und von einem Zertifikatszwang absieht - und
nächste Woche die Öffnung der Innenbereiche ohne potenzielle
Zugangsbeschränkung beschliesst. (Gastrosuisse)
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