Wie die Lebensmittelzeitung berichtet, dürfen in Frankreich Fleischersatzprodukte keine Fleischbegriffe mehr im Namen tragen. Produkte aus Soja oder Tofu dürfen z.B. nicht mehr als „Steak“, „Wurst“ oder „Speck“ bezeichnet werden. Die Regelung betrifft auch Milchersatzprodukte. Verstösse gegen die Vorschrift werden mit 300000 € geahndet.
Die Gesetzesinitiative kam von Jean Baptiste Moreau, Abgeordneter der Macron Partei. Er ist Rinderzüchter.
In Deutschland arbeitet die Deutsche Lebensmittelbuchkommission (DLMBK) an einem Leitsatz „Vegetarische und vegane Lebensmittel“ (Food & Recht, 5/2018 S. 4). Laut Lebensmittelzeitung werden „vegetarische Schnitzel“ und „vegane Currywurst“ nicht als unzulässig angesehen, wie dies der ehemalige Bundesernährungsminister wollte. Dagegen soll es z.B. ein „veganes Filet“ nicht mehr geben, weil sich die Bezeichnung an den Namen eines speziellen Fleischstücks anlehnt. Auch z.B. „Fleischsalat“ und weitere Erzeugnisse, die in den deutschen Lebensmittelbuchkommission-Leitsätzen beschrieben sind, sollen nicht ohne weiteres als „vegetarisch“ bezeichnet werden können.
Nach aktuellem Stand wurden die Leitsätze „Vegetarische und vegane Lebensmittel“ am 21. August 2018 im Plenum einstimmig angenommen. Wie die Lebensmittelzeitung in ihrer Ausgabe vom 24.08. dazu berichtet, bleibt der im Plenum der DLBK angenommene „Veggi-Leitsatz“ weiter „geheimnisumwoben“. (behrs 25.9.2018)
(gb) |