Die Berner Zungenwurst ist eine heiss geräucherte Brühwurst aus Schweine- und Rindfleisch, die heiss (gekocht oder gebraten) oder kalt verzehrt wird. Die naheliegendste Erklärung des Namens «Zungenwurst» ist, dass früher die Berner Zungenwurst tatsächlich Zunge enthielt. Das Berner Kochbuch aus dem Jahr 1835 notierte, dass «zwei bis drei Schweinszünglein» als Zutaten verwendet wurden. Der Name ist geblieben, die Rezeptur der Berner Zungenwurst enthält jedoch heute keine Zunge mehr. Die Berner Zungenwurst wird hauptsächlich aus Schweinefleisch, Speck und Schwarte, Rindfleisch, sowie Gewürzen hergestellt.
Dem Sieg der Berner über die Franzosen bei der Schlacht bei Neuenegg 1798 folgte ein Festmahl. Da Lebensmittel während der mageren Kriegszeit knapp waren, brachte jeder mit, was er gerade zuhause vorrätig hatte. Das war die Geburtsstunde der «Berner Platte», von der die Berner Zungenwurst nicht wegzudenken ist. Mit der heutigen Registrierung als GGA sollen Nachahmungen vermieden und sowohl der gute Ruf als auch die ausgezeichnete Qualität des Berner Zungenwurst geschützt werden.
Warum geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP)?
Der Schutz bestimmter Bezeichnungen für Landwirtschaftsprodukte bezweckt, die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung zu schützen und - im Interesse der Bäuerinnen und Bauern - den unlauteren Wettbewerb in der Verwendung dieser Begriffe zu verhindern.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP) und geografischen Angaben (GGA/IGP) lassen sich die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzentinnen und Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die Regelungen in diesem Bereich ermöglichen die gegenseitige Anerkennung von Qualitätsprodukten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.
Das Register der Schweiz umfasst derzeit 39 Eintragungen: 22 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 17 geschützte geografische Angaben (GGA). Die Unterlagen sind verfügbar unter www.blw.admin.ch > Instrumente > Kennzeichnung > Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben. (BLW 26. September 2019)
Eingetragene GUB und GGA:
Abricotine / Eau-de-vie d’abricot du Valais (GUB)
Appenzeller Mostbröckli (GGA)
Appenzeller Pantli (GGA)
Appenzeller Siedwurst (GGA)
Berner Alpkäse / Berner Hobelkäse (GUB)
Berner Zungenwurst (GGA)
Bündnerfleisch (GGA)
Café de Colombia (GGA)
Cardon épineux genevois (GUB)
Cuchaule, Freiburger Safranbrot (GUB)
Damassine (GUB)
Eau-de-vie de poire du Valais (GUB)
Emmentaler (GUB)
L'Etivaz (GUB)
Formaggio d’alpe ticinese (GUB)
Glarner Alpkäse (GUB)
Glarner Kalberwurst (GGA)
Gruyère (GUB)
Longeole (GGA)
Munder Safran (GUB)
Poire à Botzi (GUB)
Rheintaler Ribel (GUB)
Saucisse d'Ajoie (GGA)
Saucisson neuchâtelois / Saucisse neuchâteloise (GGA)
Saucisson vaudois (GGA)
Saucisse aux choux vaudoise (GGA)
Sbrinz (GUB)
St. Galler Bratwurst / St. Galler Kalbsbratwurst (GGA)
Tête de Moine, Fromage de Bellelay (GUB)
Vacherin fribourgeois (GUB)
Vacherin Mont-d'Or (GUB)
Walliser Raclette (GUB)
Walliser Roggenbrot (GUB)
Walliser Rohschinken (GGA)
Walliser Trockenfleisch (GGA)
Walliser Trockenspeck (GGA)
Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse (GUB)
Zuger Kirsch / Rigi Kirsch (GUB)
Zuger Kirschtorte (GGA)
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