Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt KLBS hat seinen Jahresbericht 2018 publiziert.
Im Bereich Produktkontrolle hat das Kantonslabor 4200 Proben untersucht, wovon rund jede achte Probe nicht den rechtlichen Bestimmungen entsprach und beanstandet werden musste. Hauptbeanstandungsgründe bei Lebensmitteln waren die mikrobielle Hygiene. Im Bericht findet sich ein interessanter Kommentar zum Thema Foodwaste:
Foodwaste sind Lebensmittelverschwendungen und Lebensmittelverluste, welche von der
Produktion bis zum vorgesehenen Konsum anfallen. Mit etwa 2.4 Millionen Tonnen
Lebensmittelabfällen pro Jahr ist die Lebensmittelverschwendung in der Schweiz ein grosses
Problem mit bedeutenden Auswirkungen auf die Umwelt, wobei die Privatpersonen mit 40-
45% den grössten Anteil dieser Verschwendung ausmachen. Die Anteile in der Produktion
resp. Verarbeitung (30%) sowie im Gross- und Detailhandel (7%) und in der Gastronomie
(5%) sind deutlich geringer. Die restlichen 13% fallen in der Landwirtschaft an.
Eine mögliche
Erklärung ist der finanzielle Verlust, welcher den Betrieben mit Foodwaste anfällt. Alle sind
sich einig, dass Foodwaste auf jeder Stufe möglichst vermieden werden sollte. Die
Reduktion von Foodwaste darf jedoch nicht dazu führen, Bestimmungen der
Lebensmittelgesetzgebung zu missachten und damit insbesondere den Gesundheitsschutz
zu gefährden.
Bei einer Routinekontrolle in einem Betrieb haben wir das Umpacken und
Umdatieren einer grösseren Menge Trockenreis mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum
ohne jegliche weitere Abklärungen festgestellt. Die Verantwortlichen des Betriebes haben
sich nicht geäussert, ob sie mit dieser Aktion die Lebensmittelverschwendung oder ihren
finanziellen Verlust minimieren wollten. Obwohl von überlagertem Trockenreis keine
Gesundheitsgefahr ausgeht, wurde die Ware sichergestellt, da Verstösse gegen die gute
Verfahrenspraxis als auch den Täuschungsschutz vorlagen.
Mit dem
Mindesthaltbarkeitsdatum garantiert der Hersteller eine bestimmte Qualität des Produktes bis
zu diesem Datum. Bei intransparenter Verlängerung dieses Datums werden die Kunden
zumindest getäuscht. Mit der Sicherstellung der Ware wurde der Betrieb aufgefordert, einen
Verwertungsvorschlag vorzulegen. Der Hersteller hat dem Betrieb die Verlängerung der
Haltbarkeit bestätigt. Mit dieser Bestätigung und der Auflage, die Verlängerung transparent
zu kennzeichnen, konnte die Ware doch noch freigegeben werden und die
Lebensmittelverschwendung in diesem Fall verhindert werden.
www.kantonslabor.bs.ch/
(gb) |