Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 30. Oktober 2024 den Bericht «Lebensmittelverluste: Handlungsfelder Spenden und Detailhandel» verabschiedet. Damit erfüllt er die Postulate 22.3880, 22.3881 und 22.3882 der WBK-N. Der Bericht zeigt, dass im Detailhandel schon verschiedene Massnahmen aufgegleist wurden, um Lebensmittelverluste zu vermeiden. Einzelne Unternehmen haben beispielsweise angekündigt, die Empfehlung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zum Einfrieren von Fleisch und Fisch vor Erreichen des Verbrauchsdatums zur Weitergabe an gemeinnützige Organisationen flächendeckend umzusetzen.
Aktuell wird aber nur ein kleiner Anteil der beim Detailhandel anfallenden Lebensmittelverluste gespendet. Der Detailhandel könnte künftig vermehrt dazu beitragen, dass die bei ihm anfallenden Lebensmittelverluste durch Spenden vermindert werden. Dies kann auf freiwilliger Basis erfolgen, zum Beispiel durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Detailhandel und Spendenorganisationen. Letztere sind auf Planungssicherheit und eine zuverlässige Finanzierung angewiesen, damit sie Lebensmittel effizient weiterverteilen können. Einzelne Akteure haben auch ihre finanziellen Beiträge an die Spendenorganisationen erhöht.
Pro Kopf und Jahr fallen in der Schweiz über die gesamte Wertschöpfungskette rund 330 Kilogramm vermeidbare Lebensmittelverluste an. Mit der Reduktion von Lebensmittelverlusten können Geld gespart und natürliche Ressourcen geschont werden. Der Bundesrat hat deshalb am 6. April 2022 den Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung verabschiedet mit dem Ziel, die vermeidbaren Lebensmittelverluste bis 2030 zu halbieren.
Im Rahmen des Aktionsplans werden mit dem Detailhandel und anderen Akteuren (z.B. Gastronomie) verschiedene weitere Massnahmen diskutiert und umgesetzt. Der Bundesrat wird im für 2025 vorgesehenen Zwischenbericht zum Aktionsplan prüfen, ob weitergehende Massnahmen nötig sind, um das Ziel zu erreichen. (Bundesamt für Umwelt BAFU)
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