Am vergangenen Freitag endete die Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im
Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten.
Dieses sogenannte «Transparenzpaket» umfasst sieben Vorlagen, die sich u.a. mit in der Schweiz
verbotenen Produktionsmethoden, Herkunftslandangaben und der Übernahme der EU-
Weinverordnung annehmen. Die geforderten Deklarationen stellen eine massive Ausweitung und
Verschärfung der bisherigen Deklarationspraxis dar. Die SWISS RETAIL FEDERATION hat darum in
der Vernehmlassung klar Stellung bezogen (siehe Stellungnahme).
Exemplarisch für die ausufernden Deklarationen ist die in der Vorlage präsentierte Vorschrift, dass
sämtliche unverarbeiteten pflanzlichen Lebensmittel aus Herkunftsländern, in denen bestimmte in der
Schweiz verbotene Pestizide erlaubt sind, spezifisch gekennzeichnet werden müssen – unabhängig
davon, ob diese im konkreten Produkt tatsächlich verwendet wurden. Diese Regelung würde dazu
führen, dass ganze Länder, Hersteller und Produkte pauschal unter Verdacht gestellt werden, nur weil
ein bestimmtes Pestizid grundsätzlich am Ort der Produktion erlaubt ist. Dies widerspricht der
geforderten "Transparenz" jedoch völlig.
«Mit dieser Verordnung müssten selbst Bio-Bananen, deren Produktion durch ein Bio-Label als
garantiert pestizidfrei ausgelobt wurden, entsprechend deklariert werden. Das ist nicht nur mit einem
enormen Mehraufwand für die Detailhändler verbunden, sondern führt auch die Kundinnen und Kunden
in die Irre und schädigt dem Ruf der verkauften Produkte, ohne dabei einen Mehrwert für die
Nachhaltigkeit zu schaffen» sagt Dagmar Jenni, Direktorin der SWISS RETAIL FEDERATION. (SWISS RETAIL FEDERATION)
(gb) |