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Report  02.03.2023
Auch Dinkel kann Allergien auslösen
In einigen Medien wird kommuniziert, Dinkel sei weniger allergen als Weizen. Es gibt dafür keine Beweise. Dinkel gehört zur Gattung des Weizens, enthält Gluten und ist ebenso allergen wie Weizen, was nur wenige wussten in einer Befragung.

Glutenfreies Brot, hier von der Bäckerei Riesal, darf keinen Dinkel enthalten.


Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen die vierzehn häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten stets im Zutatenverzeichnis aufgeführt sein. Darunter fallen unter anderem glutenhaltige Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste und Hafer. Zöliakie-Betroffene müssen sie meiden. Dinkel ist eine Weizenart und muss laut Lebensmittelinformations-Verordnung namentlich mit „Weizen“ gekennzeichnet werden. Es reicht nicht aus, im Zutatenverzeichnis nur Dinkel anzugeben.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Relevanz der Kennzeichnung von Dinkel als Weizenart im Zutatenverzeichnis im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung bewertet. Dabei stellte sich die Frage, ob handelsüblicher Dinkel die gleiche Allergenität wie handelsüblicher Weizen aufweist und wenn ja, ob dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern bewusst ist.

Des Weiteren stellte sich die Frage, ob bekannt ist, dass es sich bei Dinkel um eine Weizenart handelt. Da Dinkel und Weichweizen aus derselben Gattung Triticum stammen, besteht ein hoher Prozentsatz an Homologie zwischen den Proteinen des Dinkels und denen des Weichweizens.

Das BfR kommt zu dem Schluss, dass es bislang keine veröffentlichten, aussagekräftigen klinischen Daten gibt, die ein geringeres allergenes Potenzial von Dinkel gegenüber handelsüblichem Weizen belegen würden. Zudem besteht zwischen Dinkel und Weichweizen ein relativ hoher Grad der Übereinstimmung in den potenziell allergieauslösenden Bestandteilen (Eiweissmolekülen), weshalb eine ähnliche Allergenität zu erwarten ist.


Auch Urdinkel enthält Gluten. «Leider wird Dinkel oder UrDinkel immer wieder fälschlicherweise bei Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) empfohlen. UrDinkel-Produkte müssen jedoch von Menschen mit Zöliakie gemieden werden». Dies schreibt die IG Dinkel auf ihrer Website www.urdinkel.ch. Und weiter: «Jedoch hat das Urdinkel-Gluten im Vergleich zum Weizen eine andere Qualität. Die beiden Bestandteile Gliadin (weich und verformbar) und Glutenin (fest und elastisch) kommen in einem anderen Verhältnis vor. Deshalb sind UrDinkel-Teige unelastischer und geschmeidiger als Weizen-Teige.


Um den Kenntnisstand der Bevölkerung zu Dinkel und Weizen zu erheben, führte das BfR eine repräsentative telefonische Umfrage durch. Nur die Hälfte der Befragten gaben demnach an, dass Dinkel zur Gattung des Weizens gehört. Von einer vergleichbaren Allergenität des Dinkels im Vergleich zu Weizen ging nur etwa jede fünfte befragte Person aus. Da in einigen Medien kommuniziert wird, Dinkel sei weniger allergen als Weizen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Weizenallergikerinnen und -allergiker ohne ärztliche Rücksprache auf Dinkelprodukte zurückgreifen. Unabhängig von der Allergenität dieser Produkte wäre es auch für Personen, die aus anderen Gründen Weizenprodukte meiden möchten, wichtig zu wissen, dass Dinkel eine Weizenart ist.

Aus Sicht der gesundheitlichen Risikobewertung sowie aus Transparenzgründen empfiehlt das BfR, bei der Pflicht-Allergenkennzeichnung von Dinkel eindeutig darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Weizenart handelt. Daher hält das BfR eine klare Formulierung in der Kennzeichnung, dass Dinkel ein Weizengetreide ist, für wichtig und sinnvoll. Es schlägt vor, Dinkelmehl künftig als „Dinkelmehl (eine Weizenart)“ zu kennzeichnen, wobei der Begriff „Dinkelmehl“ ggf. auch durch den allgemeineren Ausdruck „Dinkel“ ersetzt werden könnte, so dass es dann heissen würde „Dinkel (eine Weizenart)“ oder „Mehl aus Dinkel (eine Weizenart)“.

Eine klare Kennzeichnung, dass es sich bei Dinkel um Weizen handelt, ist aus Sicht des BfR auch deshalb erforderlich, weil bei Erwachsenen durch Weizen teilweise schwere anaphylaktische Reaktionen mit respiratorischen und/oder kardiovaskulären Symptomen auftreten können (BfR)

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(gb)
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