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Report  05.04.2009
Für Genfer Longeole-Wurst ist der GGA-Ursprungs-Schutz beantragt worden.
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat das Gesuch um Registrierung der geschützten geografischen Angabe (GGA/IGP) für die Genfer Longeole-Wurst im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Was für eine Wurst ist das?


Longeole der Genfer Metzgerei «Boucherie du Palais» von Metzgermeister André Vidonne


Was sich künftig Longeole nennen will, muss strengen Anforderungen genügen. Mit der Registrierung dieser Bezeichnung als GGA sollen Nachahmungen und Anmassungen vermieden und sowohl der gute Ruf als auch die Originalität des Produkts erhalten bleiben.

Die Longeole ist eine Rohwurst mit Kurzreifung, die ausschliesslich aus Schweinefleisch hergestellt und mit Fenchelsamen gewürzt wird. Das geografische Gebiet der Verarbeitung und Veredelung der Longeole ist der Kanton Genf.

Charakteristisch für die Longeole sind ihre längliche Form, ihr sämiges Fleisch und ihr Aroma nach Fleisch, Fenchel und Gewürzen. Die Qualität liegt aber nicht nur in der Zusammensetzung des Rohmaterials, sondern auch im Know-how der Genfer Metzger.

Die mündliche Überlieferung besagt, die Longeole sei von Père Longeot, einem Mönch der Abbaye de Pommier, erfunden worden. Er hätte die Idee gehabt, eine normale Wurstpaste mit einer Handvoll einheimischen Fenchelsamen und Schwarten zu versetzen. Die Longeole hat ihren guten Ruf Ende des 19. Jahrhunderts erlangt. Damals kam ein Bewusstsein auf für den Wert des Terroirs und dessen Produkte wurden systematisch aufgewertet.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich geografische oder traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen und verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.

Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzentinnen und Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die Eintragungsgesuche müssen öffentlich aufgelegt werden. Innert einer Frist von drei Monaten können Personen, die ein schutzwürdiges Interesse geltend machen können, und die Kantone Einsprache erheben.

Das Bundesregister der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zählt heute 24 Eintragungen: 17 GUB und 7 GGA. Die Unterlagen können unter www.blw.admin.ch (Themen > Produktion + Absatz > Kennzeichnung und Absatzförderung > Ursprungsbezeichnungen) eingesehen werden. (Medienmitteilung BLW)

Rezept und Zubereitung gemäss Proviande-Buch «Alles ist Wurst» von Fritz von Gunten:

45% Schweinefleisch
20% Halsspeck
20% Rindfleisch
15% frische Schwarten
= 100% Brät

Pro Kilo Brät:
17g Nitritpökelsalz
5g Weisswein
2g Pfeffer
1g Koriander
1g Anis
0.5g Knoblauch

stossen in Schweinkrausedarm
nicht räuchern

Longeole kommen roh und durchgerötet in den Verkauf. Sie werden zwei bis drei Stunden im Heisswasser von 70 Grad gegart.

(gb)
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