Der Speck-Räucherer Maurer Spezialitäten im Solothurnischen Schwarzbubenland ist am 24. Oktober 2008 mit dem Preis der Besten in Gold von der DLG ausgezeichnet worden. Eine seltene Ehre. Dies bedeutet, dass seine Spezialitäten über 15 Jahre hinweg ununterbrochen mit DLG-Prämierungen in Gold ihre hohe Qualität bewiesen und Maurer zur Elite der Lebensmittelbranche gehört. Kein Betrieb der Schweizer Fleischbranche ist je mit diesem Preis ausgezeichnet worden. «foodaktuell» hat Ernst Maurer einige Fragen dazu gestellt.
Was bedeutet die DLG-Goldmedaille?
Mit einer Goldmedaille ausgezeichnet wird bei der DLG ein Produkt, welches kompromisslos vier Qualitätsdimensionen entspricht:
- technologisch einwandfreie und fachlich perfekte Lebensmittelherstellung (Genusswert)
- Produktesicherheit und ernährungsphysiologische Qualität
- Deklarationswahrheit und Informationstransparenz gegenüber dem Konsumenten
- definierte Qualitätskriterien im gesamten Herstellungsprozess.
Der Qualitätsbegriff der DLG basiert auf einem dynamischen Verständnis der qualitativen Bewertung. Er wird dem Stand der Technik und spezifischen Erfordernissen des Lebensmittelmarkts ständig weiterentwickelt in Abstimmung mit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Genusswert wird mit einer sensorischen Prüfmethode bewertet.
Die Bewertungsgrundlage ist die gute handwerkliche Praxis, welche die Rohstoffe und die Technologie berücksichtigt. Bei den Rohstoffen hat die DLG spezielle Vorgaben für die Zulassung vorgenommen. Bei den Technologien geht es nicht darum, ob die Auswirkung der einen oder anderen Herstellungstechnologie prinzipiell besser oder schlechter sind. Die DLG bewertet, ob die eingesetzte Technologie zu einem guten Produkt führt. Beispiele dafür sind:
- Natur- oder Kunstdarm
- Geräuchert, ungeräuchert oder mit Edelschimmel
- Trocken- oder Spritzpökelung
- mit Nitritpökelsalz oder Kochsalz.
Nach den DLG-Prüfbestimmungen sind zur Teilnahme an den Wettbewerben die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen sowie besondere Anforderungen an die eingesetzten Rohstoffe einzuhalten. Die DLG führt zur Kontrolle Laboranalysen als Stichproben durch, z. B. die Kontrolle der Tierdeklaration. Werden Verstösse gegen die Prüfungsbestimmungen festgestellt, erfolgt keine Prämierung.
Bei den einzelnen Produkten werden Besonderheiten hervorgehoben, wie Nährwert-veränderte Produkte (z.B. fettreduzierte Würste) oder diätetische Produkten. Bei diesen lässt man ein gültiges Untersuchungszeugnis eines anerkannten Labors vorlegen, das die Nährwertveränderung bestätigt.
Einige Hersteller heben die Verwendung besonderer Zutaten wie Jodsalz, probiotische Kulturen oder Omega-3-Fettsäuren hervor. Diese Besonderheiten werden auf der DLG-Urkunde bzw. in der Internet-Datenbank der DLG bei den prämierten Produkten kommuniziert.
Auch die Deklarationswahrheit wird überprüft. Bei den Konserven (z.B. Wiener Würstchen im Glas) durch eine mikrobiologische Überprüfung der Mindesthaltbarkeit. Bei den SB-verpackten Fleischerzeugnissen (z.B. Aufschnitt) erfolgt eine Überprüfung der Packung. So etwa ob ein leichtes Öffnen möglich ist, wenn der Hersteller dies angibt. Ferner wird überprüft, ob die Herstellerangabe und die Produktebezeichnung richtig sind und ob die Zutatenliste stimmt. (Quelle: DLG)