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Publireportage  15.05.2013
Regionalprodukte-Wettbewerb 2013

Schweizer Wettbewerb und Markt der Regionalprodukte 2013: Früher prämierte Regionalprodukte (Bild: Alain Grandjean)


Innovative Regionalproduktehersteller können am 5. Schweizer Wettbewerb der Regionalprodukte vom 28. und 29. September 2013 Medaillen gewinnen und von Kommunikation und Vermarktung profitieren. Bis Ende Juni 2013 kann man die regionalen Spezialitäten für den Wettbewerb anmelden. Sie werden von einer Fach- und Konsumentenjury objektiv und anonym verkostet und beurteilt.



Die besten erhalten eine Gold-, Silber- oder Bronzemedaille.


Die Organisatoren, d.h. die Fondation Rurale Interjurassienne FRJ rechnen mit rund 1000 Regionalprodukten aus der ganzen Schweiz. Gleichzeitig können die Produzenten am Regionalproduktmarkt in Delémont-Courtemelon auch einen Standplatz mieten, wo sie ihre Produkte am 28. und 29. September verkaufen können.


Die FRJ rechnet mit rund 25'000 Besuchern (20'000 an der letzten Messe im 2011). Es gibt wieder Geschmacks- und Genuss-Workshops mit dem schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband und mit Spitzenköchen. Einer der Workshop-Leiter ist der jurassische Starkoch Georges Wenger aus Le Noirmont, der mit einer Gruppe von Besuchern durch den Markt flaniert und seinen Einkaufskorb mit Regionalprodukten füllt. Er degustiert und kommentiert sie zusammen mit den Teilnehmern. (GB / Infos FRJ)



Georges Wenger



REGLEMENT des Schweizer Wettbewerbs der Regionalprodukte 28. & 29. September 2013 (Auszug)

ZIELE
1 Der Wettbewerb bietet den in der Schweiz ansässigen Herstellern von Regionalprodukten Gelegenheit, ihre Erzeugnisse von einer Jury aus Degustationsspezialisten, Produzenten, Konsumenten und Vertretern der Lebensmittelbranche beurteilen zu lassen.

2 Er fördert das Qualitätsstreben und den Wettstreit unter den Herstellern der Spezialitäten aus den verschiedenen Gebieten und Regionen der Schweiz.

3 Er stellt die besten Regionalprodukte ins Rampenlicht und fördert das Ansehen der Regionalprodukte in den Medien und bei den Konsumenten.

ZUM WETTBEWERB ZUGELASSENE PRODUKTE

1 Am Wettbewerb können verarbeitete Schweizer Produkte, die regelmässig und in gleichmässiger Qualität herstellbar sind, teilnehmen.

2 Produkte mit einem Zertifikat einer Regionalmarke sind zugelassen.

3 Produkte mit einer AOC oder IGP (Rohstoffe aus der Schweiz) sind zugelassen.

4 Die anderen angemeldeten Produkte müssen folgenden Anforderungen entsprechen: - Richtlinien für Regionalmarken (Teil A, B, C) (einzusehen auf www.concours-terroir.ch) - Westschweizer Richtlinien für Regionalprodukte für Schokoladeprodukte (einzusehen auf www.concours-terroir.ch).

5 Die eingeschriebenen Produkte müssen das schweizerische Lebensmittelrecht einhalten, insbesondere die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), die Verordnung über alkoholische Getränke (VAG) und alle Verordnungen über die schweizerischen Lebensmittel. Es sind sowohl traditionelle als auch innovative Produkte zugelassen.

Die zugelassenen Produkte müssen unter eine der folgenden Kategorien fallen:
A) Milchprodukte
B) Bäckerei-, Konditorei- und Confiserieprodukte
C) Fleisch- und Fischprodukte
D) Produkte auf der Basis von Früchten, Gemüse, Honig und verschiedene (Öl und Essig, sowie nicht alkoholische Getränke, usw.)
Volltext: http://www.concours-terroir.ch/CMS/default.asp?ID=1600
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