Kohlrabi mit frischem Grün und Blumenkohl in Einheitsgrösse
Und andere Standards im Detailhandelhandel schaden offenbar der Umwelt.
Das hat eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) ergeben.
Produkte aus landwirtschaftlicher Erzeugung müssen hohe Standards
erfüllen. In der Europäischen Union gewährleisten gesetzliche Vorgaben
Qualität und Nahrungsmittelsicherheit.
Es gibt aber Standards, die
darüber hinausgehen. Auch der Lebensmitteleinzelhandel stellt Forderungen
an die Produzenten, um etwa die Grösse oder Qualität der Produkte zu
standardisieren und vergleichbar zu machen. Vor allem im Obst- und
Gemüseanbau gehen Erzeugnisse verloren, da sie den ästhetischen
Ansprüchen in Form, Grösse oder Farbe nicht genügen. Sie werden
weiterverarbeitet oder vernichtet.
Neben dem Verlust von ansonsten einwandfreien Lebensmitteln sind auch
Auswirkungen auf die Umwelt feststellbar, so die Studie. Ein Beispiel ist
Kohlrabi, der mit makellosem Blatt vermarktet werden soll. Ein sattgrünes
Laub wird oft vom Handel gewünscht, da es für den Verbraucher ein Symbol
für Frische ist – auch wenn das Blattgrün nicht gegessen wird und sogar
die Haltbarkeit der Knollen verringert.
Die dafür eventuell notwendigen
höheren Pflanzenschutzmittel- und Stickstoffaufwendungen schaden unter
Umständen der Bodenqualität, den Ökosystemen in Grund- und
Fliessgewässern und der biologischen Artenvielfalt. Ein weiteres Beispiel
ist Blumenkohl, der in Deutschland nicht nach Gewicht, sondern nach
Stückzahl vermarktet wird. Daher soll er einheitlich gross sein.
Umweltfolgen könnten nach Meinung des UBA reduziert werden, wenn der
Lebensmitteleinzelhandel flexibler bezüglich Optik und Ästhetik
landwirtschaftlicher Produkte werden würde. Und Verbrauchern muss
vermittelt werden, dass nicht makelloses Obst und Gemüse genauso gut
schmeckt und dieselben Nährstoffe hat.
Inzwischen gibt es laut UBA auch alternative Ansätze, die eine möglichst
ressourcenschonende Erzeugung zum Ziel haben. Der Lebensmittelhandel hat
zum Beispiel Vermarktungsstrategien für Erzeugnisse entwickelt, die
aufgrund optischer Makel üblicherweise nicht in den Handel kämen.
Allerdings machen diese positiven Beispiele bislang nur einen sehr kleinen
Anteil der Produkte des Lebensmittelsortiments aus, erklärt das UBA.
Wünschenswert wäre, dass das Angebot grösser wird, damit der Konsument
auch entscheiden kann. Denn was nicht da ist, wird auch nicht nachgefragt.
(BZfE)
Ünique bei Coop: Unikate im Gemüse- und Früchteregal
Dreibeinige Rüebli oder krumme Gurken: Die Natur hat ihren eigenen Willen. Bisher blieb Früchten und Gemüse jenseits der Norm wegen den optischen Ansprüchen und Vorschriften der Weg in den Laden verschlossen. Das haben wir 2013 durch die Einführung unserer Nachhaltigkeits-Eigenmarke Ünique geändert.
Wir stellen zunehmend fest, dass Kundinnen und Kunden heute vermehrt Verständnis haben für die Launen der Natur und bereit sind, auch aussergewöhnliche Naturprodukte zu kaufen. Dies zu Recht, denn abgesehen von ihrem ungewöhnlichen Aussehen sind diese Gemüse und Früchte qualitativ einwandfrei und genauso geschmackvoll wie ihre uniformen Geschwister. Dies stellen wir durch unsere Richtlinie und Qualitätsnormen sicher.
Wir bieten diese Früchte und Gemüse an, damit sie den direkten Weg zu den Kunden finden. Auch beim Standardsortiment setzen wir auf vielfältige Massnahmen, damit ein grosser Teil der Ernte genutzt werden kann. Je nach Saison und Verfügbarkeit sind verschiedene dieser Gemüse in grösseren Coop-Supermärkten zu attraktiven Preisen im Angebot. (Quelle: www.coop.ch)
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