delikatessenschweiz.ch
News, Tipps, …  13.06.2018
NEWS: Illegale Praktiken bei Thunfisch aufgedeckt
Lebensmittelbetrug bei Thunfisch ist ein bekanntes Phänomen. Während der Alterung nach dem Fang verliert das Fleisch seine Rotfärbung und wird braungrau. Mit illegalen Zusätzen bzw. Behandlungen kann die ursprüngliche rote Farbe von Thunfischfleisch auf Dauer erhalten werden, wodurch dem Verbraucher eine unter Umständen nicht mehr vorhandene Frische vorgetäuscht wird. Zur Farbstabilisierung wird z.B. Nitritpökelsalz eingesetzt. Dabei entsteht farbstabiles Nitrosylmyoglobin. Der Zusatz von Nitrat/Nitrit unverarbeitetem und verarbeitetem Fisch ist nach EU-Recht verboten. Meist wird der Umrötungsprozess noch durch hohe Gaben an Ascorbinsäure verstärkt. Zur Farbstabilisierung wird auch die nicht zulässige Behandlung mit Kohlenmonoxid eingesetzt oder das Fleisch wird direkt mit Betanin gefärbt.

Bei der diesjährigen von Europol und INTERPOL koordinierten Operation OPSON VII wurden in Deutschland 15 Betrugsfälle illegal gefärbten Thunfischs festgestellt, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 24.04.2018 auf seiner Homepage mit. Mit der weltweiten Aktion OPSON gehen Europol und INTERPOL seit dem Jahr 2011 koordiniert gegen Lebensmittelbetrug vor. OPSON wird einmal jährlich mit dem Ziel durchgeführt, Lebensmittelbetrug weltweit zu bekämpfen und die zwischenbehördliche Zusammenarbeit zu stärken.

Mit der diesjährigen Operation, an der sich Deutschland und zehn weitere europäische Staaten beteiligten, sollte die illegale Rotfärbung von Thunfisch verfolgt wenden. Bei einer zweiwöchigen Schwerpunktaktion Anfang Februar untersuchten die deutschen Lebensmittelüberwachungsbehörden bei 205 Kontrollen 155 Tonnen frischen und gefrorenen Thunfisch auf eine illegale Färbung. Dabei konnten in 15 Fällen irreführende Praktiken nachgewiesen werden, die von illegaler Behandlung des Thunfischs mit Kohlenmonoxid und Nitrat bzw. Nitrit über erhöhte Konzentrationen an Ascorbinsäure bis hin zu undeklarierten Inhaltsstoffen reichten. (QUELLE: behts / www.bvl.bund.de 12.6.2018)
© copyright delikatessenschweiz.ch